
Die Anwaltstätigkeit von Dorothee Römisch erstreckt sich auf Beratungsleistungen in un-terschiedlichen Rechtsbereichen.
Dorothee Römisch berät im Bereich des Insolvenzrechts von der Antragstellung bis zu Fragen von Sanierungsaussichten und -möglichkeiten. Aktuell gehören zu ihrer Bera-tungstätigkeit auch die Voraussetzungen und Folgen des COVID-19-Insolvenzaussetzungs-gesetzes.
Dorothee Römisch hilft allgemein bei der Vertragsgestaltung im Zivilrecht, insbesondere im Bereich des privaten Baurechts.
Darüber hinaus ist Dorothee Römisch tätig bei der Abklärung von Fragen des öffentlichen Baurechts. Dazu gehört das Feststellen und Abklären eines Baurechts ebenso wie die Bera-tung zum Erhalt von Baugenehmigungen.
In Zusammenhang mit Immobilienprojekten berät Dorothee Römisch vor Allem bei der Wahl der Gesellschaftsform, zur Inanspruchnahme von Zuwendungs- und Fördermög-lichkeiten, beim Grundstücks- oder Hauskauf, bei der Aufteilung von Grundstücken, bei Fragen zum WEG-Recht, beim Abschluss von Verträgen mit Baufachleuten, Handwerkern und weiteren an einem Bauprojekt beteiligten Firmen.
Im Bereich des Vereinsrechts kümmert sich Dorothee Römisch um sämtliche rechtliche Belange eines gemeinnützigen Vereins, insbesondere um die Gestaltung der Satzung, die Gründungsformalitäten und die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, im weiteren Verlauf um Personalbelange ebenso wie um Vertragsgestaltungen in Zusammenhang mit der Umsetzung des Vereinszweckes.